Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SAKIA GmbH
Art. 1: Allgemeines
1.1 - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der SAKIA GmbH, im Folgenden als
„Agentur“ bezeichnet, und dem Auftraggeber, der die Dienstleistungen der
Agentur in Anspruch nimmt. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil jeder von der
Agentur erbrachten Dienstleistung. Abweichende Regelungen bedürfen der
schriftlichen Vereinbarung und müssen sich auf diesen Vertrag beziehen.
1.2 - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die Agentur ausdrücklich
zustimmt.
1.3 - Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB
jederzeit zu modifizieren. Bei laufenden Verträgen wird der Auftraggeber
umgehend über solche Änderungen informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung, gelten die
geänderten AGB als akzeptiert. Bei der Vergabe eines neuen Auftrags finden die
aktuellen AGB auch Anwendung auf alle bestehenden Aufträge.
1.4 - Alle Vereinbarungen, Änderungen des Vertrages und
rechtlich relevanten Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen der Schriftform,
was auch für die Änderung dieser Regelung gilt. Erklärungen in Textform, die
durch elektronische Medien übermittelt oder festgehalten werden, sind der
Schriftform gleichgestellt.
1.5 - Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein, werden die Vertragsparteien diese durch eine neue Regelung
ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Ziel möglichst nahekommt.
Art. 2: Angebot und Vertragsabschluss
2.1 - Alle Angebote der Agentur sind unverbindlich und
freibleibend. Die im Angebot angegebenen Preise, wie beispielsweise auf der
Webseite, sind als Richtpreise zu verstehen, und die darin enthaltenen
Leistungen müssen im Detail definiert werden.
2.2 - Der Vertrag kommt verbindlich zustande, sobald der
Auftraggeber die Auftragserteilung schriftlich per E-Mail oder Post bestätigt.
Damit wird angenommen, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und
vollständig akzeptiert wurden. Sollte in Ausnahmefällen keine schriftliche
Auftragserteilung vorliegen, so gilt der Vertrag als zustande gekommen, wenn
die Agentur mit der Erbringung der Leistung beginnt und der Kunde nicht
widerspricht.
Art. 3: Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
3.1 - Die Agentur bietet maßgeschneiderte Dienstleistungen
in den Bereichen Marketing, Kommunikation und Digitalisierung an. Dazu zählen
unter anderem Strategien, Konzepte sowie operative Umsetzungen wie
Suchmaschinenmarketing, Webentwicklung oder Design.
3.2 - Art und Umfang der maßgeschneiderten Dienstleistungen
werden vertraglich zwischen dem Auftraggeber und der Agentur festgelegt.
Paketpreise werden in den Offerten endgültig bestätigt. Dienstleistungspakete
mit Pauschalpreisen werden monatlich anhand der tatsächlichen Leistungsdaten
definiert.
3.3 - Die Agentur hat die Möglichkeit, benachbarte oder
ähnliche Märkte verschiedener Auftraggeber zu betreuen, ohne dabei den
Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen
einzuräumen. Exklusive Dienstleistungen für bestimmte Branchen oder
geografische Gebiete werden nur erbracht, wenn dies vertraglich vereinbart
wird.
Art. 4: Mitwirkung
4.1 - Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen
Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die Agentur die vertraglich
vereinbarten Leistungen erbringen kann. Insbesondere muss er alle für die
Durchführung des Vertrags notwendigen Informationen bereitstellen.
4.2 - Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche
Leistungen der Agentur umgehend zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich
schriftlich zu melden. Sollte die Agentur auf Wunsch des Auftraggebers eine
Fehlersuche durchführen und sich herausstellen, dass keine Fehler vorliegen
oder diese außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur liegen, ist die
Agentur berechtigt, den dafür entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
4.3 - Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten
nicht, kann die Agentur die vereinbarten Leistungen in Rechnung stellen, auch
wenn der Auftrag aufgrund fehlender Banner oder Zugänge zu Analytics nicht
vollständig abgeschlossen werden kann. Sollte ein späterer Abschluss
zusätzliche Aufwände verursachen, hat die Agentur das Recht, diese nach Aufwand
abzurechnen.
4.4 - Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der
Leistungen externe Dienstleister als Subunternehmer einzusetzen, sofern die
Geschäftsbedingungen von beiden Seiten eingehalten werden.
Art. 5: Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 - Die Preise der Agentur verstehen sich, sofern nicht
anders schriftlich vereinbart, in Schweizer Franken, zuzüglich MwSt. Für
Kalkulationen und Zahlungen in Fremdwährungen verwendet die Agentur den
aktuellen Monatsmittelkurs von estv.admin.ch.
5.2 - Für beauftragte Zusatzleistungen berechnet die Agentur
einen Stundensatz von CHF 150.-. Regelmäßige sowie unregelmäßige Beratungs- und
Standortbesprechungen, die entweder bei der Agentur, beim Auftraggeber oder
über Telefon, Teams oder andere Kommunikationskanäle stattfinden, sind nicht in
den vereinbarten Leistungen enthalten und werden zum regulären Stundensatz
abgerechnet. Die Reisezeit wird ebenfalls zum regulären Stundensatz pro
Teilnehmer in Rechnung gestellt.
5.3 - Sollte der Auftraggeber eine Unterbrechung von
regelmäßig wiederkehrenden Leistungen verlangen, kommt folgende
Berechnungsformel zur Anwendung: Bei Unterbrechungen, die weniger als 30
aufeinanderfolgende Tage andauern, wird die monatliche Leistung als erbracht
betrachtet. Bei einer Unterbrechung von einem gesamten Monat oder mehreren
Monaten wird 50% der monatlichen Gebühr in Rechnung gestellt. Bei der
Reaktivierung bestehender Kampagnen ist die Agentur aufgrund eines erhöhten
Monitorings im ersten Monat mit einem zusätzlichen Aufwand zu rechnen. Dieser
Mehraufwand kann ohne vorherige Ankündigung in Rechnung gestellt werden, jedoch
maximal bis zu 50% der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr.
5.4 - Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach
Abschluss des Vertrages. Laufende Kosten im Rahmen der Betreuung einer
Werbekampagne können entweder im Voraus oder nach Abschluss des Monats
abgerechnet werden. Wenn das Media-Budget über die Agentur eingezahlt wird,
erfolgt die Rechnungsstellung für den Gesamtbetrag im Voraus, zuzüglich einer
monatlichen Administrationspauschale von zwei Arbeitsstunden.
5.5 - Die Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 30 Tagen
netto ab Rechnungsdatum ohne Abzüge von Skonto, Spesen und Gebühren zur Zahlung
fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen müssen schriftlich im Voraus vereinbart
werden.
5.6 - Gerät der Auftraggeber mit seinen Zahlungen an die
Agentur in Verzug, ist die Agentur nach vorheriger Benachrichtigung (Telefon,
E-Mail, Mahnung) berechtigt, die betroffenen Leistungen, einschließlich der
Leistungen Dritter, sofort auszusetzen. Der dadurch entstehende Mehraufwand
wird von der Agentur in Rechnung gestellt. Die Wiederaufnahme der Leistungen
und die Reaktivierung von Konto-Zugängen erfolgen nach Begleichung der offenen
Rechnungen, einem Verzugszins von 5% p.a. für überfällige Rechnungen sowie
einer Vorauszahlungsrechnung für maximal drei Monate der vertraglich
vereinbarten Leistungen.
5.7 - Sollten Leistungen Dritter, insbesondere Klickkosten
für Suchmaschinenbetreiber oder andere Medienanbieter, über die Agentur
abgerechnet werden und der Auftraggeber mit der Zahlung dieser Kosten in Verzug
geraten, ist die Agentur nach vorheriger Mitteilung (per Telefon oder E-Mail)
berechtigt, die betroffenen Leistungen und Werbekampagnen umgehend auszusetzen.
Die Wiederaufnahme der Leistungen bestehender Werbekampagnen erfolgt erst nach
Begleichung der offenen Rechnungen. Diese Wiederaufnahme führt aufgrund eines
erhöhten Monitorings im ersten Monat zu einem zusätzlichen Aufwand. Dieser
Mehraufwand wird ohne vorherige Ankündigung und bis zu maximal 50% der
vereinbarten regulären monatlichen Gebühr in Rechnung gestellt. Die
festgelegten Ziele können in diesem Fall nicht unverändert beibehalten werden.
Art. 6: Urheberrechtliche Nutzungsrechte
6.1 - Während der Laufzeit des Vertrages stehen dem
Auftraggeber sämtliche von der Agentur für ihn erstellten Inhalte zur
Verfügung. Die Urheberrechte sowie alle weiteren Immaterialgüterrechte an
diesen Werken verbleiben bei der Agentur.
6.2 - Nach ordnungsgemäßer Beendigung des Vertrages hat der
Auftraggeber das Recht, die Werbekampagnen zu übernehmen, jedoch nicht im Falle
einer außerordentlichen Beendigung gemäß Art. 11.2.
Art. 7: Datenschutz
7.1 - Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die
Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sowie die rechtliche Zulässigkeit der
von ihm bereitgestellten Daten. Die Agentur übernimmt keine Haftung für
Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen, die durch den Auftraggeber verursacht
werden.
Art. 8: Suchmaschinenoptimierung (SEO)
8.1 - Die Agentur bietet Dienstleistungen zur
Suchmaschinenoptimierung an, die auf bewährten Praktiken basieren. Es wird
jedoch keine Garantie gegeben, dass die angebotenen Maßnahmen zu nachweisbaren
Erfolgen führen, da Suchmaschinen wie Google keine Einblicke in die verwendeten
Parameter und Erfolgsfaktoren gewähren.
8.2 - Die Erbringung aller SEO-Dienstleistungen ist nicht
möglich, wenn das Tool von Gohighlevel die Webseite nicht ordnungsgemäß crawlen
kann.
8.3 - Die Integration von Inhalten ist zu keinem Zeitpunkt
Bestandteil des Angebots.
Art. 9: Rechtliche Verantwortung in der Kommunikation
9.1 - Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für
die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher Kommunikationsinhalte, einschließlich
der Ideen zur Content-Erstellung, auch wenn diese von der Agentur stammen. Dies
schließt insbesondere die Einhaltung des Werberechts ein.
9.2 - Bei der Erstellung von Foto- und Videoinhalten obliegt
es dem Auftraggeber, die erforderlichen Model Releases einzuholen. Die
Urheberrechte an den produzierten Fotografien und Videos verbleiben bei den
jeweiligen Fotografen und Filmproduzenten.
Art. 10: Gewährleistung und Haftung
10.1 - Die Agentur gewährleistet, dass die Leistungen gemäß
der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Leistungsbeschreibung
erbracht werden und im Wesentlichen den dort aufgeführten Funktionen
entsprechen. Eine Zusage zur Aufnahme in ein Suchverzeichnis oder
Internetverzeichnis sowie eine Garantie für bestimmte Rankingpositionen in den
Suchmaschinenergebnisseiten wird von der Agentur ausdrücklich nicht gegeben.
10.2 - Die Agentur haftet für etwaige Schäden und
Folgeschäden, unabhängig vom Rechtsgrund, nur im Falle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
10.3 - Die Beweislast für Mängel, das Verschulden der
Agentur sowie die fristgerechte schriftliche Mängelrüge obliegt dem
Auftraggeber.
10.4 - Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung
für die Zulässigkeit und die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf die von
ihm eingereichten Begriffe und Inhalte seiner Webseiten, insbesondere
hinsichtlich urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher
Aspekte. Die Agentur überprüft nicht, ob die eingereichten Inhalte oder die
Webseiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen oder ob sie der Wahrheit
entsprechen.
10.5 - Die Agentur behält sich das Recht vor, Begriffe oder
Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die
Netiquette verstoßen. Eine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf
den Webseiten des Auftraggebers gehosteten Inhalte erfolgt jedoch nicht. Die
Agentur ist nicht verpflichtet, die Markenrechte Dritter zu recherchieren oder
zu überwachen.
10.6 - Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur von
sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verwendung von
unzulässigen oder mit Rechten Dritter belasteten Begriffen oder Inhalten durch
den Auftraggeber resultieren.
10.7 - Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen, wenn
Hindernisse auftreten, die trotz der gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden
können, unabhängig davon, ob diese bei der Agentur, dem Auftraggeber oder einem
Dritten entstehen. Die Agentur garantiert insbesondere nicht, dass die
Leistungen Dritter, wie Netzwerkdienste oder andere bereitgestellte Leistungen,
stets unterbrechungsfrei, fehlerfrei und sicher verfügbar sind. Die Agentur
haftet nicht, wenn Lieferanten oder Dienstleister ohne grobes Verschulden der
Agentur nicht ordnungsgemäß liefern oder wenn die von diesen gelieferten
Software- oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren. Für
Ereignisse höherer Gewalt, wie Ausfälle öffentlicher Stromnetze, Unfälle,
Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse,
Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr übernimmt die Agentur keine Haftung.
Art. 11: Vertragsdauer und Kündigung
11.1 - Die Dauer der von der Agentur erbrachten
Dienstleistungen wird vertraglich zwischen dem Auftraggeber und der Agentur
festgelegt. Projektverträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen und enden bei einmaligen Leistungen mit deren Erfüllung.
11.2 - Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine sofortige Vertragsauflösung
durch die Agentur sind unter anderem:
- der Auftraggeber stellt seine Zahlungen ein, es wird ein
Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet oder Ansprüche des Auftraggebers werden
gepfändet, ohne dass die Pfändung innerhalb von zwei Wochen aufgehoben
wird;
- der Vertragspartner hält die Bestimmungen zur Zulässigkeit
von Inhalten und Begriffen gegenüber Dritten nicht ein oder verstößt gegen
wesentliche Vertragspflichten, wie beispielsweise die
Geheimhaltungspflicht;
- Dritte greifen die Zulässigkeit der vom Auftraggeber
angemeldeten Begriffe und Inhalte an.
Art. 12: Vertraulichkeit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der
Vertragsdurchführung von der Agentur oder in deren Auftrag handelnden Personen
übermittelten oder bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie
als vertraulich gekennzeichnete Informationen geheim zu halten. Diese
Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt während der gesamten Vertragslaufzeit und
für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses.
Die Agentur ist berechtigt, für abgeschlossene Arbeiten und
Projekte sogenannte „Show Cases“ zu erstellen und diese für interne Zwecke, für
Marketing auf eigenen sozialen Medien sowie für Verkaufsdossiers zu verwenden.
Dabei wird die Vertraulichkeit der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie
vertraulichen Informationen gewahrt.
Art. 13: Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber
und der Agentur findet schweizerisches Recht Anwendung. Der ausschließliche
Gerichtsstand ist am Sitz der SAKIA GmbH.
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